EEG-Umlage
Gemäß der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) vom 17. Juli 2009 wird eine bundesweit einheitliche EEG-Umlage entsprechend § 3 AusglMechV von den Letztverbrauchern erhoben. Diese EEG-Umlage ist von den Übertragungsnetzbetreibern bis zum 15. Oktober eines Kalenderjahres für das folgende Kalenderjahr zu veröffentlichen. Folgende EEG-Umlagen liegen vor:
