Rechtliche Bedingungen

Die störungsfreie Versorgung mit elektrischer Energie ist in der modernen Welt lebenswichtig. Ohne Strom steht nicht nur das wirtschaftliche Leben eines Landes still. Gleichzeitig sollen Erzeugung, Transport und Verteilung des Stromes wirtschaftlich, effizient, umweltfreundlich und für die Stromkunden preiswert sein.
Dies sind hohe Anforderungen. Mit zahlreichen Gesetze und Verordnungen greift daher der Staat in die Energiewirtschaft ein. Oberstes Ziel ist dabei die Versorgungssicherheit. Aber auch Umweltfreundlichkeit und freier Wettbewerb auf dem Strommarkt sind dem Gesetzgeber wichtig.
Nachfolgend die wichtigsten Gesetze und Richtlinien, die den Stromtransport in Deutschland regeln.
Energiewirtschaftsgesetz
Die vier Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland, zu denen auch die Amprion GmbH gehört, haben nach dem Energiewirtschaftsgesetz ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz zu betreiben (§11 Abs. 1 EnWG). Sie sind außerdem zu einer preisgünstigen und effizienten Energieversorgung verpflichtet (§21 Abs. 2 EnWG)
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Regenerativ erzeugter Strom – wie Wind, Fotovoltaik oder Biomasse – muss vorrangig gegenüber konventionell erzeugtem Strom – wie Kohle, Gas oder Kernenergie – in das deutsche Stromnetz eingespeist und transportiert werden. Dies gibt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor.
Vor allem für den notwendigen Transport des gerade an und vor den Küsten erzeugten, dort aber nicht benötigten, Windstromes ist das deutsche Stromtransportnetz derzeit nicht ausgelegt. Es fehlen die notwendigen Übertragungskapazitäten. Daher müssen neue Leitungsverbindungen geschaffen werden. Dies bestätigt die Dena-Studie und ist im Energieleitungsausbaugesetz von 2009 so festgeschrieben.
Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG)
Das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) soll den Bau von 24 vordringlichen Leitungsbauvorhaben im Höchstspannungs-Übertragungsnetz (380 kV) beschleunigen, die für die Integration des Stroms aus Windenergie und den Anschluss von neuen, hocheffizienten konventionellen Kraftwerken sowie für den EU-weiten Stromhandel erforderlich sind. Das Gesetz ermöglicht dabei Erdkabel auf der 380-kV-Ebene in vier Pilotprojekten; eines davon liegt im Gebiet der Amprion GmbH. Es ist die Leitung Meppen-Niederrhein. Mit den Pilotprojekten sollen Erfahrungen in der Erdkabeltechnik gesammelt werden.
Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertagungsnetz (Nabeg)
Dieses Gesetz schafft die Grundlage für einen rechtssicheren,transparenten, effizienten und umweltverträglichen Ausbau des Übertragungsnetzes sowie dessen Ertüchtigung.
Der Bau der Stromleitungen, die in den Geltungsbereich des Nabeg fallen, ist aus Gründen einesüberragenden öffentlichen Interesses erforderlich.
Europäische Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie
Das von Amprion betriebene Übertragungsnetz im Westen Deutschlands ist Teil des deutschen und europäischen Höchstspannungsnetzes. Durch zahlreiche Kuppelleitungen ist das Netz mit den benachbarten Übertragungsnetzen verbunden.
Die europäische Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie schreibt den ungehinderten Handel mit Strom, einen freien Netzzugang und die diskriminierungsfreie Netznutzung vor. Das bedeutet auch, dass die Übertragungsnetzbetreiber genügend Transportkapazitäten bereitstellen müssen.
So sind im Übertragungsnetz der Amprion GmbH derzeit über 350 Stromhändler tätig.
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) ist eine selbständige Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn. Sie hat die Aufgabe, durch Liberalisierung und Deregulierung für die weitere Entwicklung auf dem Energiemarkt zu sorgen. Zur Durchsetzung der Regulierungsziele ist sie mit wirksamen Verfahren und Instrumenten ausgestattet worden, die auch Informations- und Untersuchungsrechte sowie abgestufte Sanktionsmöglichkeiten einschließen.
Im Energiemarkt gewährleistet sie eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas. Die Bundesnetzagentur sorgt für einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb bei Strom und Gas und sichert den langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betrieb von Energieversorgungsnetzen.
Außerdem ist sie zuständig für die Umsetzung und Durchführung des Europäischen Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Energieversorgung.
Immissionsschutz
Der deutsche Gesetzgeber hat zum Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlichen Vorgängen bereits 1974 das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erlassen.
Die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) enthält Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen und zur Vorsorge gegen schädliche Wirkungen durch elektromagnetische Felder.
Naturschutz
Das Gesetz definiert in den Eingangsbestimmungen die Ziele und Grundsätze für Naturschutz und Landschaftspflege und stellt den Zusammenhang zum europäischen Naturschutzprogramm "Natura 2000" her. Jeder wird aufgefordert, "nach seinen Möglichkeiten zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei[zu]tragen und sich so [zu] verhalten, dass Natur und Landschaft nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden" (§).
