Netzentgelte

Entgelte für die Nutzung des Übertragungsnetzes der Amprion GmbH

Die dem Netzbetreiber zugestandene Erlösobergrenze sowie die Netzentgelte werden seit dem 01. Januar 2009 im Wege der Anreizregulierung bestimmt. Basis hierfür ist die Anreizregulierungsverordnung (ARegV). Eine Ermittlung der Netzentgelte erfolgt entsprechend dieser Regelung, wenn die Bundesnetzagentur eine Entscheidung über die Festlegung der Erlösobergrenze nach der Anreizregulierungsverordnung getroffen hat.

Die erstmalige Festlegung der Erlösobergrenze ist mit Bescheid vom 16.03.2009 durch die Bun-desnetzagentur erfolgt. Amprion kann gem. § 4 Abs. 3 bzw. § 34 Abs. 1 ARegV eine Anpassung der Erlösobergrenze und damit in der Konsequenz auch eine Anpassung der Netzentgelte zum 01.01.2012 vornehmen.

Die Netzentgelte der Amprion GmbH basieren auf § 17 der Anreizregulierungsverordnung (ARegV).

 

1. Entgeltkomponenten

Das Netzentgelt setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Im Einzelnen sind folgende Dienstleistungen bzw. Abgaben zu bezahlen:

  • Nutzung der Netzinfrastruktur (z.B. Leitungen, Transformatoren, Schaltanlagen), Erbringung von Systemdienstleistungen (z.B. Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Betriebsführung) zur Gewährleistung eines zuverlässigen und sicheren Netzbetriebes, Deckung der beim Stromtransport auftretenden Verluste
  • Messung an der Entnahmestelle des Kunden sowie Durchführung der Abrechnung
  • Konzessionsabgabe an die jeweilige Gemeinde/Stadt (so weit gegeben)
  • Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz)
  • §19 StromNEV-Umlage

2. Preisblätter

Die Entgelte für die Nutzung des Übertragungsnetzes der Amprion GmbH finden Sie, getrennt nach den einzelnen Dienstleistungen, in den folgenden Preisblättern:

Preisblatt 1 (Netznutzung - Jahresleistungspreissystem)

Preisblatt 2 (Netznutzung - Monatsleistungspreissystem)

Preisblatt 3 (Reserveinanspruchnahme)

Preisblatt 4 (Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung)

Preisblatt 5 (individuelles Netzentgelt nach §19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV)

Preisblatt 6 (individuelles Netzentgelt nach §19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV)

Schaltzeiten HT/NT-Zeitfenster

Der Leistungspreis für die Nutzung des Netzes bezieht sich auf den Zeitraum eines Kalenderjahres beim Jahresleistungspreissystem und eines Monats beim Monatsleistungspreissystem.

Die Konzessionsabgabe richtet sich nach den gültigen Abgabesätzen in der Gemeinde bzw. Stadt, in der sich der Entnahmepunkt befindet.

Alle in den vorstehenden Preisblättern genannten Entgelte sind Nettoentgelte, zu denen die Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und §19 StromNEV-Umlage, ggf. die Konzessionsabgabe sowie die jeweils geltende Umsatzsteuer (derzeit 19%) hinzuzurechnen sind.

Leitfaden für die Ermittlung der Netzentgelte

Transporte im Übertragungsnetz bzw. über Engpässe

Strukturmerkmale

Download

Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen der Amprion GmbH

Anbieterkennzeichnung gemäß § 6TDG

zurück